Als Beurteilungsgrundlage zur Vermeidung von Schäden
wurden die Anhaltswerte der DIN 4150-3 "Erschütterungen im Bauwesen" verwendet.
Für die Aufgabenstellung enthalten diese Werte eine ausreichende Sicherheit gegen
Schäden durch Erschütterungen, wie sie durch die Sprengungen und den Massenaufprall zu
erwarten waren.
Die Anhaltswerte beziehen sich auf die maximal auftretende Schwinggeschwindigkeit im
Fundamentbereich oder im obersten Vollgeschoss. Die Einhaltung dieser Werte soll
garantieren, dass es nicht zur Beeinträchtigung der Gebrauchfähigkeit des Gebäudes
kommt. (Dies ist bei Wohngebäuden z.B. Rissbildung)